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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum Eritrea
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| Visum | Preis in € pro Visum |
| Gebühren des Konsulats: | |
| Einreise touristisch | 50,00 |
| Einreise touristisch Expressbearbeitung | 60,00 |
| Einreise geschäftlich 1-3 Monate | 95,00 |
| Einreise geschäftlich 1-3 Monate Expressbearbeitung | 110,00 |
| Einreise geschäftlich (mehrmalige Einreise, 6 Monate Aufenthalt) | 140,00 |
| Einreise geschäftlich (mehrmalige Einreise Expressbearbeitung) | 170,00 |
| Gebühren von Visumexpress (Stand 01.09.2008): | |
| Visumbeschaffung | 62,00 |
| Expressvisierung (24-36 Std.) | 75,00 |
Expressversand mit mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 18,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 28,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 58,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express | |
| DHL Domestic Express - vor 12 Uhr | 25,00 |
| DHL Domestic Express - vor 10 Uhr | 35,00 |
| DHL Domestic Express - vor 9Uhr | 52,00 |
| DHL Domestic Express - vor 8 Uhr | 73,00 |
| DHL Domestic Express - Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag |
36,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Alle Preise enthalten 19 % Mwst. | |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
| Hinweis. Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Die Deutsche Post teilt mit: Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt. |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Eritrea - mit Ausnahme der Hauptstadt Asmara und der Städte Massawa, Keren und Mendefera - ab. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten.
Die eritreische Regierung hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts-und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird.
Die eritreische Regierung begründet diese Maßnahmen damit, dass sie für die Sicherheit von Ausländern verantwortlich sei. Daher kann die Botschaft in Asmara Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt Hilfe leisten.
Angesichts der ungelösten Grenzfrage zwischen Äthiopien und Eritrea bleibt die politische Lage angespannt und sollte genau beobachtet werden. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten.
Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea dennoch zwingend notwendig ist, gilt Folgendes:
Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen auch seitens des Auswärtigen Amts keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden.
Ausreisesteuer
Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit EURO 20,- oder US$ 20,- entrichten.
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße gegen diese Strafbestimmung können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.
Die medizinische Versorgung in Eritrea ist mangelhaft. Die vorhandenen Krankenhäuser sind hinsichtlich ihrer Ausstattung und der hygienischen Verhältnisse nicht empfehlenswert. Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden (biologische und chemische Verunreinigungen). Im Tiefland (sowohl Richtung Sudan wie entlang des Roten Meeres) ist Malaria endemisch.
Es wird empfohlen:
Tropenärzte/Reisemediziner in Deutschland rechtzeitig vor Reiseantritt wg. evtl. erforderlicher Malariaprophylaxe sowie Schutzimpfungen (z.B. Tetanus, Polio, Diphtherie, Typhus, Hepatitis A und B, Tollwut, Gelbfieber, Meningitis) anzusprechen
die Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft
die Mitnahme aller für die persönliche Versorgung erforderlichen Medikamente.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Hinweis: In allen Gebieten Eritreas unter 2.200m besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko (überwiegend Plasmodium Falciparum bzw. M. tropica); kein bzw. geringes Risiko im Stadtgebiet von Asmara.
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
| Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung: +49 (0)221 - 690 65 99-0 Hinweis: Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an. |
| Zentrale Mailadresse: visum@visumexpress.de IP-Netz Sipgate: 0221 355 337 632 |
| Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten! |
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