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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum Georgien
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| Visum | Preis in € pro Visum |
| Gebühren des Konsulats: | |
| Touristenvisum/Besuchsvisum einmalige Einreise | 10,50 |
| Touristenvisum/Besuchsvisum zweimalige Einreise | 15,50 |
| Aufenthalt bis 3 Monate, einmalige Einreise | 30,50 |
| Aufenthalt bis 3 Monate, zweimalige Einreise | 45,50 |
| Mehrmaliges Visum, Gültigkeit bis 1 Jahr | 101,00 |
| Gebühren von Visumexpress (Stand 01.09.2008): | |
| Visumbeschaffung | 62,00 |
| Expressvisierung - nicht möglich - | |
| * Bürokosten Sonderleistungen | |
Expressversand mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 18,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 28,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 68,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express | |
| DHL Domestic Express - vor 12 Uhr | 25,00 |
| DHL Domestic Express - vor 10 Uhr | 35,00 |
| DHL Domestic Express - vor 9Uhr | 52,00 |
| DHL Domestic Express - vor 8 Uhr | 73,00 |
| DHL Domestic Express - Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag |
36,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Alle Preise enthalten 19 % Mwst. | |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
Hinweis. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Expressbriefe können aufgrund äußerer Umstände auch mehrere Tage unterwegs sein. Weder DHL noch Visumexpress haften für Laufzeitschäden ( z.B. durch Schneechaos ). |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
Stand 10.12.2008
(Unverändert gültig seit: 15.10.2008)
Von nicht erforderlichen Reisen nach Georgien wird abgeraten. Ist eine Rückkehr aus beruflichen Gründen erforderlich, wird aufgrund der weiterhin unsicheren Sicherheitslage in der Umgebung der Konfliktgebiete um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten. In den von den russischen Truppenteilen zeitweilig besetzten Landesteilen besteht teilweise noch erhöhte Minengefahr.
Trotz Einstellung der Kampfhandlungen und während laufender Bemühungen zur Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandes kann es in der näheren Umgebung der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien vereinzelt immer noch zu Zwischenfällen kommen. In Südossetien, in Abchasien und auch in der Umgebung der eigentlichen Konfliktgebiete ist die Lage weiterhin angespannt und teilweise immer noch unübersichtlich. Die öffentliche Sicherheit ist in diesen Landesteilen nicht hinreichend gewährleistet. Die russischen Streitkräfte haben sich in die Konfliktgebiete zurückgezogen. Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Es besteht immer noch eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition in Gebieten, die während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen oder von russischen Truppenteilen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden.
Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.
Die Deutsche Lufthansa AG hat den Flugverkehr von und nach Tiflis wieder aufgenommen.
Regionale Konflikte
In Georgien gibt es seit Beginn der 1990er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien.
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu bewaffneten Zwischenfällen. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt; die Ein- und Ausreise ist weder über die russische Nordgrenze noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Enguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-abchasisch/georgische Grenze (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Vor Reisen nach Abchasien wird ausdrücklich gewarnt.
Oberes Kodorital: Die Lage in diesem Teil Abchasiens, der bis zum Beginn der Kampfhandlungen noch unter georgischer Kontrolle stand, ist zur Zeit unübersichtlich.
Swanetien: Die einzige Zugangsstraße führt nahe Abchasiens durch Sugdidi. Von Reisen nach Swanetien wird abgeraten.
Südossetien: In Südossetien wurden die Kampfhandlungen eingestellt. Die Lage ist aber immer noch unübersichtlich. Es finden immer noch Zwischenfälle statt. Ausdrücklich gewarnt wird daher vor allen Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M1) bestehen hingegen keine Bedenken.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden, ebenso das Tragen von auffälligem Schmuck oder teuren Uhren.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Auch in Georgien besteht eine erhöhte Gefahr, dass die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) auftreten könnte. Bestätigte Fälle gibt es bisher nicht. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Gesundheitsdienst/Vogelgrippe.html
Vorgeschriebene Impfungen gibt es nicht. Auch die Vorlage von ärztlichen Attesten (z.B. HIV-Negativbescheinigung) wird nicht verlangt. Vor einer Reise nach Georgien sollte aber erforderlichenfalls der Impfschutz gegen Diphtherie, Polio und Tetanus aufgefrischt werden. Als weitere Schutzimpfung wird die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung empfohlen. Bei Trekking-Reisen oder Daueraufenthalten sollte auch Impfschutz gegen Tollwut erwogen werden. Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche etc.) sollten mitgebracht werden. Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Weiterhin ist ein erhöhtes TBC-Ansteckungsrisiko gegeben (Infektionsrate etwa 10-mal höher als in Deutschland). Sonstige besondere Erkrankungsrisiken sind nicht bekannt. Empfehlungen hinsichtlich zu meidender Speisen bestehen nicht. Das Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden. Im Sommer 2007 gab es große Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest in ganz Georgien. Die Mitnahme von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch und Wurstwaren, in Nachbarländer oder in die EU ist streng verboten. Menschen werden vom Schweinpestvirus nicht infiziert.
Leichte Erkrankungen können in Georgien behandelt werden. Die Deutsche Botschaft empfiehlt für ambulante Behandlungen den „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Tschawtschawadse Straße 5, Tiflis, Tel. +995-32-251991 (24-Std. Mobilnummer: +995-99-581991) bzw. die Kontaktaufnahme mit dem deutschsprachigen Vertrauensarzt der Botschaft (Name und Telefon sind über die Botschaft erhältlich). Ein weiterer qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist 24 Stunden lang unter der Nummer +995-32-901111 zu erreichen. Operative Eingriffe und komplizierte Zahnbehandlungen sollten besser in Deutschland durchgeführt werden, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist. Die medizinische Versorgung im Lande ist nicht mit der in Mitteleuropa zu vergleichen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
| Ihre Servicenummer 0221 690 65 990 Keine allgemeine Telefonauskunft- Telefonische Beratung nur für Kunden und Personen die vorhaben, uns zu beauftragen. Wir sind für Sie da Mo. - Fr. 8.00 - 16.00 Uhr Hinweis für Behörden und spezielle Personengruppen: Wir nehmen Ihre Anrufe ohne Kennung nicht an. E-mail: visum@visumexpress.de |
| Expresspässe können immer am nächsten Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 14 Uhr mittags bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten. Nicht jedes Konsulat erstellt ein Visum am gleichen Tag. Die Bearbeitungsdauer variiert auch je nach Nationalität des Antragstellers in einzelnen Konsulaten erheblich! |
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