visumexpress.de Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Länderinformationen:    Formulare (PDF):

Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Rather Mauspfad 56
51107 Köln
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Visum IranFlagge Iran

Allgemein:

Ein gültiges Visum ist notwendig.

Die folgenden Informationen wurden direkt aus der Webseite des Generalkonsulats der islamischen Republik Iran in Frankfurt übernommen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie:
www.iranischeskonsulat.de

1. Geschäftsreisevisum

Formalitäten zur Erlangung eines Visums:

Vorlage der Einladung des GeschäftspartnersHier sollten die Personen juristische oder private Personen sein.Die Einladung besteht aus zwei Formen (Form 1 und Form 2). Diese Antragformulare sind entweder beim Auswärtigen Amt, Abteilung Pass- und Visaangelegenheiten, oder bei der IHK abzuholen (im Iran).

Form 1 sollte von dem iranischen Handelspartner ausgefüllt und per Post oder per Fax an das Generalkonsulat der Islam. Rep. Iran in Frankfurt oder Berlin gesendet werden.

Form 2 sollte nach dem Ausfüllen an den Antragsteller geschickt werden.

Erforderliche Papiere:

  1. Ausgefülltes des Visum-Antragsformular
  2. Einladung des iranischen Geschäftspartners (Form 2)
  3. Zwei aktuelle Lichtbilder (6x4cm, frontal, matt, ohne Hut und Brille)
  4. Ein schriftliches Ersuchen der deutschen Firma an das Generalkonsulat der Islami.Rep.Iran in Frankfurt am Main oder Berlin . Aus ihrem Schreiben sollten der Zweck ihrer Reise und die Kostenübernahme hervorgehen.
  5. Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit

Bemerkungen:
Das Generalkonsulat kann bei Bedarf mit dem Antragsteller ein Interview vereinbaren.

Für die Ausstellung eines Multivisums sollten spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür muss sowohl ein Schreiben von dem iranischen Geschäftspartner als auch von dem deutschen Geschäftspartner dem Generalkonsulat eingereicht werden. Danach kann der Besprechung mit der Leitung der deutschen Firma zur Ausstellung der Multivisa entschieden werden.

  • Das Generalkonsulat entscheidet, ob ein Visum ausgestellt oder abgelehnt wird. Bei Ablehnung eines Visums bedarf es seitens des Generalkonsulats keiner Erklärung.
  • Die Vorlage der o.g. Papiere ist keine Garantie zur Ausstellung eines Visums eine Ablehnung des Visum-Antrags wird dem Antragsteller umgehend mitgeteilt.

 

2. Touristenvisum

Die ausländischen Staatsbürger, die für die Reise in die Islamische Republik Iran ein Visum benötigen, können beim Reisebüros einen Antrag auf Ausstellung des Visums stellen, vorausgesetzt, sie haben in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 6 Monate Aufenthaltserlaubnis.

Pilger, welche religiöse Stätte in dem Iran besuchen möchten, sollten für die Antragstellung ihres Visums persönlich beim Generalkonsulat erscheinen.

Erforderliche Papiere:

  1. Ausgefülltes des Visum-Antragsformular
  2. Der Antragsteller muss dem Generalkonsulat die entsprechende Referenznummer der Einladung einreichen, die von dem Reisebüro bereitgestellt wird, bei dem das Visum beantragt wurde. Die Besucher religiöser Stätten sollten beachten, dass ein schriftliches Ersuchen allein zum Erwerb eines Touristenvisums ausreichend ist.
  3. Zwei aktuelle Lichtbilder (6x4cm, frontal, matt, ohne Hut und Brille)
  4. Reisepass mit 6 Monaten Gültigkeit

Bemerkungen:

  • Unvollständige Unterlagen werden unbearbeitet und umgehend zurückgesendet.
  • Die Ausstellung des Visums nehmen 10 Werktage in Anspruch.·
  • Das Generalkonsulat kann, wenn es für nötig gehalten wird, mit dem Antragsteller ein Interview führen.
  • Das Generalkonsulat entscheidet, ob ein Visum ausgestellt oder abgelehnt wird. Bei Ablehnung eines Visums bedarf es seitens des Generalkonsulats keiner Erklärung.
  • Die Vorlage der o.g. Papiere ist keine Garantie zur Ausstellung eines Visums. Eine Ablehnung des Visum-Antrags wird dem Antragsteller umgehend mitgeteilt.

 

3. Visa bei Einreise

Mitteilung über den Erhalt eines einwöchigen Touristen-Visums in manchen Flughäfen des Landes Iran

Laut Beschluss des iranischen Kabinetts wurde entschieden, dass ab sofort die Inhaber eines normalen Passes der u.g. Staatsbürger bei der Außenstell für Pass-und Visaangelegenheiten des iranischen Außenministeriums (An der Grenze) in den Flughäfen Imam Khomeini, Mehrabad, Mashad, Shiraz und Tebriz, nach Antragstellung ein einwöchiges Visum ausgestellt erhalten: Aserbaidschan, Albanien, Deutschland, Österreich, Armenien, Usbekistan, Spanien, Australien, Slowenien, Slowakei, Vereinigte Arabische Emirate, Indonesien, Ukraine, Italien, Irland, Bahrain, Brasilien, Brunei, Blau Russland, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Portugal, Peru, Tadjikistan , Thailand, Turkmenistan, China, Dänemark, Russland, Rumänien, Japan, Singapur, Schweden, Schweiz, Syrien, Saudi Arabien, Amman, Frankreich, Palestina, Finnland, Philippinen , Zypern, Kirgistan , Kasachstan, Katar , Kroatien, Südkorea, Nordkorea, Kolumbien, Kuba, Kuwait, Georgien, Libanon, Luxemburg, Polen, Malaysia,Ungarn, Mongolei, Mexiko, Norwegen, Neuseeland, Venezuela, Vietnam, Niederlande, Indien, Jugoslawien, Griechenland.

Bemerkung:
Es wird darauf angewiesen, dass ein solches Visum nur als Touristenvisum ausgestellt wird, und betrifft nicht Inhaber folgende Pässe.: Politischer Pass, Dienstpass, Journalistenpass, Businnespass, Expertenpass, sowie iranische Staatsbürger, die im Besitz eines ausländischen Passes sind, aber aus dem iranischen Staatsverband nicht ausgebürgert wurden. Ein solches Visum wird generell nicht verlängert.

Das 72-Stunden-Visum (Einreisevisum)

Die ausländischen Staatsbürger, die für die Einreise in den Iran ein Visum brauchten, und mindestens 6 Monate Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, können sich mit einem 72-Stunden-Visum in Iran aufhalten.

Die Formalitäten zum Erlangen eines solchen Visums:

Der ansässige iranische Handelspartner sollte mindestens 48 Stunden vor der Reise für seinen Gast bzw. seinen Geschäftspartner die erforderlichen Unterlagen entweder an das iranische Außenministerium, Abteilung Paß- und Visaangelegenheiten oder an die Außenstelle des iranischen Außenministeriums an der Grenze abgeben und die entsprechenden Genehmigungen zur Einreise seines Gastes bzw. Geschäftspartners erhalten.
Erst nach Zustimmung der entsprechenden Behörden kann der Gast bzw. der Geschäftspartner in den Iran einreisen, und bei der Ankunft in einer Außenstelle des iranischen Außenministeriums an der Grenze sein Visum erhalten.

Bemerkungen:

  • Der Gastgeber soll bei der Ankunft seines Gastes(Geschäftspartner) an der Grenze anwesend sein.
  • Alle Formalitäten zum Ausstellen dieses Visums werden in Iran ausgeführt.

 

4. Gebührentabelle

Staatsangehörigkeit
des Antragsstellers

Transitvisum

Einreisevisum/
Tourismusvisum

Zweimalige Einreise

Mehrfacheinreise

Bemerkungen

Deutschland

30 Euro

50 Euro

60 Euro

3 Monatige 80 Euro6 Monatige 100 Euro12 Monatige 150 Euro

Für jeden Mitreisenden 50% zusätzlich der Visagebühr erforderlich
Falls der Antrag abgelehnt wird, wird die bezahlte Visagebühr nicht zurückbezahlt.

England

85 Euro

95 Euro

105 Euro

6 Monatige 125 Euro12 Monatige 150 Euro

Für jeden Mitreisenden 50% zusätzlich der Visagebühr erforderlich.
Falls der Antrag abgelehnt wird, wird die bezahlte Visagebühr nicht zurückbezahlt.
Für die Eil-Anträge werden 20% Zuschlag erhoben.

Frankreich

30 Euro

50 Euro

60 Euro

6 Monatige 70 Euro12 Monatige 100 Euro

Falls der Antrag abgelehnt wird, wird die bezahlte Visagebühr nicht zurückbezahlt.

Italien

30 Euro

45 Euro

60 Euro

80 Euro

USA

Für die Antragstellung sind 65 Euroerforderlich.
Diese Gebühr wird nicht zurückbezahlt.
Für die Eil-Anträge werden 55% Zuschlag erhoben.

Afghanistan

25 Euro

25 Euro

66 Euro

3 Monate 75 Euro6 Monate 149 Euro12 Monate 298 Euro

Geschäftsvisum:

- einmalig 50 Euro
- mehrmaliges Visum:
   - 3 Monate 85 Euro
   - 6 Monate 166 Euro
   - 12 Monate 331 Euro

Für jeden Mitreisenden 20% zusätzlich der Visagebühr erforderlich.

Österreich

30 Euro

50 Euro

60 Euro

120 Euro

Irak

17 Euro

33 Euro

50 Euro

58 Euro

Finland

30 Euro

45 Euro

60 Euro

70 Euro

Kanada

30 Euro

45 Euro

65 Euro

80 Euro

Falls der Antrag abgelehnt wird, wird die bezahlte Visagebühr nicht zurückbezahlt.
Für jeden Mitreisenden 40 Eurozusätzlich der Visagebühr erforderlich(außer Transitvisum)
Für die Eil-Antrنge werden 30% Zuschlag erhoben.

 

 

Gebühren:

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Visum Preis in €
pro Visum
Gebühren von Visumexpress (Stand 01.06.2008):  
Visumbeschaffung (10 - 14 Tage) 62,00
Expressvisierung (3 - 5 Tage)) 75,00
  
Visumexpress mit TNT
TNTDer bequeme Service für Ihre Pässe. Zustellung vor 12.00 Uhr am nächsten Werktag inklusive, auf Wunsch auch vor 10.00, vor 9.00 oder vor 8.00 Uhr (in Ballungszentren)

- Transportversicherung möglich
- Abholung und Zustellung auch samstags
- Statusabfrage Ihrer Sendung jederzeit möglich
   
Versand Preis in €
Regelrücksendung mit TNT  Business Pak. (versichert bis 700 Euro)  
Express inkl. Zustellung vor 12 Uhr 22,00
Express inkl. Zustellung vor 10 Uhr 30,00
Express inkl. Zustellung vor 9 Uhr 44,00
Express inkl. Zustellung vor 8 Uhr 75,00
Express inkl. Zustellung Samstag 32,00
   
Ausland:  
Global Express Zone 1 ( EU-Länder ) overnight - ohne Zeiteinschränkung 72,00
Global Express Zone 2  z. B. Schweiz ( meistens overnight )
82,00
   
Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 12 Uhr 29,00
Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 10 Uhr 33,00
Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 9 Uhr 44,00
Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 8 Uhr 75,00
Express inkl. Abholung bei Ihnen am Samstag und Zustellung bei uns am Montag 44,00
   
Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe) möglich zum Aufpreis von 20,00
 
Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von TNT.
 
 
DHL Expressversand mit DHL Officepack
Versand Preis in €
DHL Officepack - vor 12 Uhr 17,00
DHL Officepack - vor 10 Uhr 28,00
DHL Officepack - vor 9 Uhr 42,00
DHL Officepack - vor 8 Uhr 65,00
DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr 27,00
Express-Brief DHL Zone 1 58,00
Express-Brief DHL Zone 2 82,00
   
DHL Officepack:  Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 12 Uhr 17,00
DHL Officepack:  Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 10 Uhr 28,00
DHL Officepack:  Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 9Uhr 42,00
DHL Officepack:  Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 8 Uhr 65,00
DHL Officepack: Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag 27,00
   
Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe) möglich zum Aufpreis 20,00
Einschreiben mit der Deutschen Bundespost 8,50
Hinweis.
Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt.
Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K.
Die Deutsche Post teilt mit:
Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt.
 
Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL  
   
Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen!
Ohne Gewähr auf Zustellung!
   
Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen.
   

Wartezeitgebühren

Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.

Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat

Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.

Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate

Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.

Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall

Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.

Kundenstorno während der Visumbeantragung

Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.

Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos

Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.

Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass  jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Iran

© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt

Stand 11.12.2008
(Unverändert gültig seit: 01.12.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Zu einer weiteren Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg ‑ insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Bootsexkursionen

Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").

Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR.

Allgemeine Reiseinformationen

Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.

Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.

Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fällt er voraussichtlich in die Zeit vom 22. August bis 19. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Tankstellen
In Iran werden keine privaten Diesel-PKW gefahren. Bei Einreise mit Diesel-PKW ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist. Diesel wird nicht mit Tankkarte getankt.

Besondere Zollvorschriften

Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen vom Touristinnen bei Familien männlicher iranischer Staatsangehöriger, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.

Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.

Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinsichen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

 

© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt


 

Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung:
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Hinweis:
Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an.
Zentrale Mailadresse:
visum@visumexpress.de

 
IP-Netz Sipgate:
0221 355 337 632
Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten!
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