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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum Iran
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Staatsangehörigkeit |
Transitvisum |
Einreisevisum/ |
Zweimalige Einreise |
Mehrfacheinreise |
Bemerkungen |
Deutschland |
30 Euro |
50 Euro |
60 Euro |
3 Monatige 80 Euro6 Monatige 100 Euro12 Monatige 150 Euro |
Für jeden Mitreisenden 50% zusätzlich der Visagebühr erforderlich |
England |
85 Euro |
95 Euro |
105 Euro |
6 Monatige 125 Euro12 Monatige 150 Euro |
Für jeden Mitreisenden 50% zusätzlich der Visagebühr erforderlich. |
Frankreich |
30 Euro |
50 Euro |
60 Euro |
6 Monatige 70 Euro12 Monatige 100 Euro |
Falls der Antrag abgelehnt wird, wird die bezahlte Visagebühr nicht zurückbezahlt. |
Italien |
30 Euro |
45 Euro |
60 Euro |
80 Euro |
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USA |
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Für die Antragstellung sind 65 Euroerforderlich. |
Afghanistan |
25 Euro |
25 Euro |
66 Euro |
3 Monate 75 Euro6 Monate 149 Euro12 Monate 298 Euro |
Geschäftsvisum: - einmalig 50 Euro Für jeden Mitreisenden 20% zusätzlich der Visagebühr erforderlich. |
Österreich |
30 Euro |
50 Euro |
60 Euro |
120 Euro |
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Irak |
17 Euro |
33 Euro |
50 Euro |
58 Euro |
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Finland |
30 Euro |
45 Euro |
60 Euro |
70 Euro |
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Kanada |
30 Euro |
45 Euro |
65 Euro |
80 Euro |
Falls der Antrag abgelehnt wird, wird die bezahlte Visagebühr nicht zurückbezahlt. |
Gebühren:
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
| Visum | Preis in € pro Visum |
| Gebühren von Visumexpress (Stand 01.06.2008): | |
| Visumbeschaffung (10 - 14 Tage) | 62,00 |
| Expressvisierung (3 - 5 Tage)) | 75,00 |
| Visumexpress mit TNT | |
- Transportversicherung möglich - Abholung und Zustellung auch samstags - Statusabfrage Ihrer Sendung jederzeit möglich |
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| Versand | Preis in € |
| Regelrücksendung mit TNT Business Pak. (versichert bis 700 Euro) | |
| Express inkl. Zustellung vor 12 Uhr | 22,00 |
| Express inkl. Zustellung vor 10 Uhr | 30,00 |
| Express inkl. Zustellung vor 9 Uhr | 44,00 |
| Express inkl. Zustellung vor 8 Uhr | 75,00 |
| Express inkl. Zustellung Samstag | 32,00 |
| Ausland: | |
| Global Express Zone 1 ( EU-Länder ) overnight - ohne Zeiteinschränkung | 72,00 |
| Global Express Zone 2 z. B. Schweiz ( meistens overnight ) |
82,00 |
| Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 12 Uhr | 29,00 |
| Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 10 Uhr | 33,00 |
| Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 9 Uhr | 44,00 |
| Express inkl. Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 8 Uhr | 75,00 |
| Express inkl. Abholung bei Ihnen am Samstag und Zustellung bei uns am Montag | 44,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe) möglich zum Aufpreis von | 20,00 |
| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von TNT. |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 17,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 27,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 58,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| DHL Officepack: Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 12 Uhr | 17,00 |
| DHL Officepack: Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack: Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 9Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack: Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack: Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag | 27,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
| Hinweis. Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Die Deutsche Post teilt mit: Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt. |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
Stand 11.12.2008
(Unverändert gültig seit: 01.12.2008)
Terrorismus
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Zu einer weiteren Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg ‑ insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR.
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fällt er voraussichtlich in die Zeit vom 22. August bis 19. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
In Iran werden keine privaten Diesel-PKW gefahren. Bei Einreise mit Diesel-PKW ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist. Diesel wird nicht mit Tankkarte getankt.
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen vom Touristinnen bei Familien männlicher iranischer Staatsangehöriger, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinsichen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
| Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung: +49 (0)221 - 690 65 99-0 Hinweis: Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an. |
| Zentrale Mailadresse: visum@visumexpress.de IP-Netz Sipgate: 0221 355 337 632 |
| Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten! |
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