visumexpress.de Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Länderinformationen:    Formulare (PDF):

Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Rather Mauspfad 56
51107 Köln
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Visum KanadaFlagge Kanada

Allgemein:

Der Aufenthalt von bis zu 6 Monaten ist visumfrei . Die Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.

Für die Einreise notwendig ist ein mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass, Rückreisetickets und ausreichende Geldmittel.

Jugendliche unter 18 Jahren die nicht in Begleitung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigen reisen müssen einen gültigen Reiseausweis mit Lichtbild und einer möglichst englischsprachige Bescheinigung mit einer unterschriebene ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG ZUR ALLEINREISE bei sich führen.

Einreise mit Visum:

Zur Beantragung des Visums übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • 1 Antragsformular
  • 2 neue Passbilder
  • Reisepass, der bei Ankunft mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt gültig sein muss (bei Nichtdeutschen muss darin die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung für Deutschland enthalten sein).
  • Ein Nachweis über die bezahlte Rück- oder Weiterreise.

Zusätzlich bei Touristenreisen:

  • Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses im Heimatland mit Urlaubsbescheinigung, Bestätigung einer Schule/Universität, dass zum Unterrichtsbeginn wieder Rückkehr erfolgt oder einen Gewerbeschein.
  • Nachweis über regelmäßiges Einkommen des Reisenden oder Ehegatten.
  • Bei Verheirateten eine Kopie der Heiratsurkunde und Meldebescheinigung des Wohnortes.

Zusätzlich bei Besucherreisen:

  • Nachweis über die für den Aufenthalt benötigten Geldmittel und eine Einladung des Gastgebers in Kanada (falls dieser ein Einwanderer ist eine Kopie des Dokuments, das permanentes Aufenthaltsrecht in Kanada bestätigt oder einen Nachweis seiner Staatsbürgerschaft (kanadischer Reisepass, Citizenship Card) beizufügen).

VISUM ZUR VORÜBERGEHENDEN ARBEITSAUFNAHME

Monteure und Techniker, die im Auftrag ihres Unternehmens zu Montage- oder Wartungsarbeiten nach Kanada reisen müssen, benötigen hierzu eine Arbeitserlaubnis.

ANTRAGSUNTERLAGEN:

  • 1 Antragsformular IMM 1295,
  • 2 neue Passbilder;
  • Reisepass, der mindestens noch über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss;
  • polizeiliches Führungszeugnis, falls über 18 Jahre und länger als 6 Monate in Kanada bleibend;
  • Nachweis der bezahlten Rück- oder Weiterreise;
  • jeweils in Kopie: Schreiben des Unternehmens über Zweck und Dauer der Reise sowie Vertragsauszug, in dem die Montage oder Wartung geregelt wird, oder entsprechendes Anforderungsschreiben des kanadischen Unternehmens;

Antragsdauer :
2-5 Wochen, gelegentlich länger, gelegentlich ist persönliche Vorsprache erforderlich.

Monteure und Techniker: Genehmigung in Kanada muß eingeholt werden, deshalb längere Antragsdauer!

Flug und Reise sollten erst gebucht werden wenn das Visum erteilt wurde.

Antragsverfahren für Passinhaber ohne deutschen Pass:

Begeben Sie sich bitte auf die Webseite des Kanadischen Konsulats und nehmen Sie per Mail Kontakt mit dem Konsulat auf.

Hierzu füllen Sie den Fragebogen online aus und hängen fügen die angefragten Dokumente bei. Das Konsulat wird Ihnen dann

mitteilen, welche Dokumente benötigt werden.

https://dmp-portal.cic.gc.ca/cicemail/case-cas-eng.aspx

Aufenthaltsdauer:

Die Aufenthaltsdauer wird bei Ankunft je nach Reisezweck in den Reisepass eingetragen.

Gebühren: Stand 1.6.2010:

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Visum Preis in €
pro Visum
Gebühren des Konsulats:  
Visum einfach / touristisch 60,00
Bankeinzahlungsgebühr 8,00
Gebühren von Visumexpress (Stand 01.03.2010):  
Visumbeschaffung 75,00
Expressvisierung - nicht möglich  

Weitere Gebühren entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Merkblatt des Konsulats (pdf).
Wichtig: Überweisen Sie kein Geld an das Konsulat, wenn Sie über uns das Visum besorgen !

 
DHL
Expressversand mit mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack
Versand Preis in €
DHL Officepack - vor 12 Uhr 18,00
DHL Officepack - vor 10 Uhr 28,00
DHL Officepack - vor 9 Uhr 42,00
DHL Officepack - vor 8 Uhr 65,00
DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr 28,00
Express-Brief DHL Zone 1 58,00
Express-Brief DHL Zone 2 82,00
   
Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express
DHL Domestic Express - vor 12 Uhr 25,00
DHL Domestic Express - vor 10 Uhr 35,00
DHL Domestic Express - vor 9Uhr 52,00
DHL Domestic Express - vor 8 Uhr 73,00
DHL Domestic Express -
Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag
36,00
   
Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis 20,00
Alle Preise enthalten 19 % Mwst.  
   
Einschreiben mit der Deutschen Bundespost 8,50
Hinweis.
Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt.
Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K.
Die Deutsche Post teilt mit:
Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt.
 
Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL  
   
Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen!
Ohne Gewähr auf Zustellung!
   
Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen.
   

Wartezeitgebühren

Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.

Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat

Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.

Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate

Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.

Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall

Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.

Kundenstorno während der Visumbeantragung

Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.

Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos

Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.

Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass  jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.

 

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Kanada

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt

Sicherheitshinweise

-

Medizinische Hinweise

Stand: 4. August 2005
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen denen in Deutschland. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Gesundheitsversorgung (zumindest in den Provinzen Québec und Ontario) entspricht bei weitem nicht dem deutschen Standard. Überlastung von Krankenhäusern und Ärzten und damit lange Wartezeiten bis zur Behandlung führen dazu, dass weder eine der deutschen adäquate Notfallversorgung noch eine durchgehende ärztliche Behandlung sichergestellt ist. Auch Privatpatienten sind hiervon betroffen.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch meist chemische Zusätze, die den Geschmack beeinflussen. Einheimische und importierte Mineralwässer werden in großer Auswahl angeboten.
Klimabedingt häufig sind Rheuma und Erkrankungen der Atemwege (Erkältungskrankheiten) sowie Kreislaufbeschwerden.
Impfungen
Keine Impfungen zur Einreise erforderlich. Kinder werden in Kanada mit einem kombinierten Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie, Polio, Hib (Haemophilus Influenza B) und Tetanus geimpft. Die Impfung bei den staatlichen Impfzentren ist kostenfrei.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können mitgebracht werden.
In Kanada wird die medizinische Grundversorgung (Krankenhausbehandlung, Arztkonsultation) durch Krankenversicherungen der Provinzen gewährleistet, die in erheblichem Masse von der Bundesregierung bezuschusst werden. Seit 1. Januar 1990 erhebt der Krankenversicherungsträger in der Provinz Ontario (Ontario Health Insurance Plan - OHIP) keine Beiträge mehr von den Arbeitnehmern. Die Beiträge wurden ersetzt durch eine Lohnsummensteuer (Employer Health Tax). Außerdem wurde zur Kostenfinanzierung die Provinz-Einkommenssteuer um 1% angehoben.

Allgemeine Informationen

Stand: 4. August 2005
In Kanada ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und -örtlich abhängig von sog. by-laws (etwa: Kommunalverordnungen) - in einigen Städten auch in Restaurants, Bars etc. verboten.
Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale eingenommen werden. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt.
Inzwischen haben alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen nationalen Führerscheins getroffen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten, in der Provinz British Columbia sogar bis zu sechs Monaten, gefahren werden.
Bei Anmietung eines PKWs können allerdings kanadische Mietwagenfirmen zusätzlich zum nationalen auch den internationalen Führerschein verlangen. Es wird daher empfohlen, sich vorher in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kanadischen Botschaft in Berlin unter www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/germany/embassyfaqA-de.asp#Autofahren
Deutsche Staatsangehörige, die in Kanada (zumeist wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in Kanada auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine "Verjährung", was u.U. bei einer erneuten Einreise nach Kanada zu Schwierigkeiten führen kann.
Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da es vor allem während der Tourismussaison verstärkt zu Autodiebstählen bzw –aufbrüchen kommt. Dies gilt auch für bewachte Parkplätze!

Besondere Zollvorschriften

Stand: 4. August 2005

Vorsicht bei exotischen Souvenirs!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln - Bitte informieren Sie sich!

Die Einfuhr von Messern wie Jagd- oder Taschenmessern ist erlaubt, ausgenommen sind jedoch Messer mit einem Federmechanismus. Die Einfuhr muss bei der Einreise deklariert werden.

Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Kanada haben, müssen bei der Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten; außerdem muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Lizenz haben, müssen ihre Waffen nicht nur angeben, sondern auch ein "non-resident firearms declaration form" in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim ersten Grenzübertritt nach Kanada zusammen mit den Waffen vorzeigen. Nach Bearbeitung durch den kanadischen Zollbeamten und Bezahlung einer Gebühr von derzeit 50 Can $ gilt die Deklaration als temporäre Waffenlizenz für bis zu 60 Tage; kostenlose Verlängerung möglich. Die meisten Provinzen und Territorien haben eigene Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada bei der entsprechenden Provinz oder dem Territorium erkundigen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Canadian Firearms Centre
Ottawa, Ontario, Canada K1A 1M6
Fax: 001 613 957-7325
E-Mail: cfc-cafc@cfc-cafc.gc.ca
Internet: http://www.cfc-ccaf.gc.ca

Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden.

Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Zollhinterlegung zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.

Lebensmittel
Zum eigenen Verzehr bestimmte Lebensmittel dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.) eingeführt werden, sofern die mitgeführten Mengen der Dauer und Art des Aufenthaltes angemessen sind. Um unnötige Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden, sollte nach Möglichkeit auf die Einfuhr von Lebensmitteln ganz verzichtet werden.

Fleisch und Fleischprodukte
Fleisch und Fleischprodukte dürfen aus Deutschland nur dann nach Kanada eingeführt werden, wenn sie in Dosen konserviert sind und das Konservierungsverfahren durch die Canadian Food Inspection Agency anerkannt ist. Tierprodukte und Fleisch, unabhängig von der Beförderungsart, unterliegen bei der Ankunft in Kanada einer strengen Überprüfung durch die Zollbehörde sowie das Landwirtschaftsministerium. Es wird empfohlen, sich vorab bei der Canadian Food Inspection Agency zu erkundigen.

Canadian Food Inspection Agency
59 Camelot Drive
Ottawa, Ontario, K1A 0Y9, Canada
Tel.: (613) 225-2342
Fax: (613) 228-6601
Internet: http://www.inspection.gc.ca

Pflanzen, Pflanzenzuchtmaterial, Obst und Gemüse
Die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenzuchtmaterial (z.B. Blumenzwiebeln, Knollen, Stecklinge, Baumsämlinge, Saatgut, etc.), frischem Obst und Gemüse unterliegt strengsten Kontrollen. Die Bestimmungen variieren je nach Art der Rohstoffe und der Schädlingssituation im Herkunfts- und Bestimmungsland. Die Einfuhr von Erde nach Kanada ist grundsätzlich verboten.

Alkoholische Getränke
Einreisende nach Kanada dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder Wein, bzw. etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich dürfen 9 Liter weitere alkoholische Getränke eingeführt werden (Ausnahme: Northwest Territories). Dafür sind dann Einfuhrzoll und Getränkesteuern sowie eine Gebühr an die Provinzregierung am Einreiseort zu entrichten.

Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec.

Tabak
Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind.

Einfuhr von Zahlungsmitteln

Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 Can $ eingeführt, müssen aber bei Einreise deklariert werden.

Weitere Information für Reisende nach Kanada finden Sie unter

http://www.cbsa-asfc.gc.ca oder

telefonisch unter 001 204 983-3500 oder 001 506 636-5064

Besondere strafrechtliche Vorschriften

-

 

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt


 

Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung:
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Hinweis:
Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an.
Zentrale Mailadresse:
visum@visumexpress.de

 
IP-Netz Sipgate:
0221 355 337 632
Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten!
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