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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum Mauretanien
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| Visum | Preis in € pro Visum |
| Gebühren des Konsulats: | |
| bis zu 1 Monat bei Touristen bzw. bis zu 3 Monaten bei Geschäftsreisenden | 21,00 |
| Gebühren von Visumexpress (Stand 01.09.2008): | |
| Visumbeschaffung | 62,00 |
| Expressvisierung - nicht möglich - | |
Expressversand mit mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 18,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 28,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 58,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express | |
| DHL Domestic Express - vor 12 Uhr | 25,00 |
| DHL Domestic Express - vor 10 Uhr | 35,00 |
| DHL Domestic Express - vor 9Uhr | 52,00 |
| DHL Domestic Express - vor 8 Uhr | 73,00 |
| DHL Domestic Express - Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag |
36,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Alle Preise enthalten 19 % Mwst. | |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
| Hinweis. Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Die Deutsche Post teilt mit: Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt. |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
Stand: 05.01.2006 Unverändert gültig seit: 21.10.2005
Aktueller Hinweis:
Am 3.8.2005 hat in Mauretanien ein unblutiger Putsch stattgefunden. Das Leben hat sich inzwischen normalisiert, allerdings ist die Behördentätigkeit noch von Personalveränderungen und Verunsicherung gekennzeichnet. Das Auswärtige Amt rät weiterhin, sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage zu informieren.
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage dort wird durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Pläne dieser Banden, westliche Ausländer zu entführen, können nicht ausgeschlossen werden.
Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen (siehe Reisemerkblatt). Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Strassen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe.
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Strassen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden.
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Es ist vereinzelt zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen.
Adresse der deutschen Botschaft in Mauretanien
Stand: 5. Oktober 2005
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Typhus sehr sinnvoll sein. Bei Einreisen aus Risikogebieten (z.B. Senegal, Guinea) ist eine gültige Gelbfieberschutzimpfung vorgeschrieben. Reisenden aus Europa ist in jedem Fall eine Gelbfieberschutzimpfung insbesondere bei geplanten Reisen ins Landesinnere zu empfehlen.
Die Zahl der HIV/Aids-Infizierten liegt wohl erheblich unter dem anderer afrikanischer Länder, es besteht jedoch eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen.
Im Juli und August 2005 sind in Nouakchott zahlreiche Menschen an Cholera erkrankt. Auch im Süden Mauretaniens sind im Sommer 2005 Fälle von Cholera-Erkrankungen aufgetreten.
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Im März 2003 wurden hauptsächlich in Nouakchott ca. 40 Personen infiziert, von denen einige Wenige der Krankheit erlagen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen. Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose besteht bei Hautkontakt mit Binnengewässern und dem Senegalfluss.
Im Osten des Landes sind bei Viehbeständen Fälle von Rift-Valley-Fieber aufgetreten. Vorsicht ist geboten bei Kontakt mit Tieren, da die Krankheit auf den Menschen übertragbar ist. Seit Anfang 2001 ist jedoch kein Fall der Übertragung auf Menschen mehr registriert worden.
Durch hygienisches Essen und Trinken (kein lau aufgewärmtes Essen, nur abgekochtes Trinkwasser oder Mineralwasser, nichts Ungeschältes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Moskitonetz, bedeckende Kleidung) können die meisten (zum Teil gefährlichen) Durchfälle und viele Infektionserkrankungen weitgehend vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind im Süden sinnvoll, besonders von Juli bis Oktober (Regenzeit) am Senegalfluss. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden. Alle Medikamente sind verschreibungspflichtig!
Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft.
Adressen von Ärzten und Kliniken (Vorwahl 00222)
(ohne Gewähr)
Nouakchott
Frau Dr. Cherif-Bretz, Tel. 525 15 71, Praxis unweit des Restaurants Karaoke. Französische Ärztin mit deutschen Sprachkenntnissen.
Klinik Shiva, Nouakchott, in der Nähe des Restaurants Pizzalina. Tel. 525 80 80, 525 13 25, im Notfall: 641 15 64.
Hôpital Cheikh Zayed, Tel. 529 84 44, ca. 4 km vom Flughafen entfernt auf der Strasse Richtung Boutilimit, nach dem "Carrefour Madrid" die 2. geteerte Kreuzung nach links, nach 400 m links, im Notfall: 630 00 56, 630 51 10.
Nouadhibou
Klinik Rachad, Tel. 574 61 15, im Notfall: Tel. 574 50 19.
Klinik Ettaiba, Tel. 574 59 68
Dr. Virginia Gonzalez, spanische Ärztin, Tel. 574 51 83
Zuständige deutsche Auslandsvertretung
Deutsche Botschaft Nouakchott, B.P. 372, Nouakchott, Mauritanie
Tel: (00 22 2) - 525 17 29 oder 525 10 32
Fax: (00 22 2) - 525 17 22
E-Mail: amb-allemagne@toptechnology.mr
Die Botschaft befindet sich im "Quartier des Ambassades" in unmittelbarer Nachbarschaft zur amerikanischen und spanischen Botschaft
Stand: 5. Oktober 2005
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für "Travail supplémentaire TS" erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden!
Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich.
Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.
Stand: 5. Oktober 2005
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden. Der Verkauf von Alkohol ist verboten
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
| Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung: +49 (0)221 - 690 65 99-0 Hinweis: Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an. |
| Zentrale Mailadresse: visum@visumexpress.de IP-Netz Sipgate: 0221 355 337 632 |
| Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten! |
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