visumexpress.de Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Länderinformationen:    Formulare (PDF):

Visumexpress GmbH
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Rather Mauspfad 56
51107 Köln
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Visum MexicoFlagge Mexico

Allgemein:

1. Einreise mit Touristenkarte

Mit der Touristenkarte ist ein Aufenthalt bis zum 90 Tagen ohne Visum möglich. Von den meisten europäischen und amerikanischen Fluggesellschaften wird für Deutsche eine Touristenkarte/FMT kostenlos ausgestellt.
Vorraussetzung hierfür ist:

  • Es muss sich um eine touristische Reise handeln
  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig sein muss (eventuell mögliche andere Ausweise jeweils vermerkt).
  • Rück- oder Weiterreisetickets
  • Ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt.

Angehörige folgender Staaten  erhalten ebenfalls eine Touristenkarte:

Andorra
Argentinien
Aruba
Australien
Belgien
Chile
Costa Rica
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich - (gilt nur, wenn Reisepass im Mutterland Frankreich ausgestellt)
Griechenland
Hongkong SAR
Irland, Rep.
Island
Israel
Italien
Japan
Kanada
Korea-Süd
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
San Marino - 30 T.
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakische Republik
Spanien
Tschechische Rep.
Ungarn
Uruguay
USA
Venezuela - 30 T.
Zypern

2. Einreise mit Visum:

Geschäftsreisende benötigen immer ein Visum.

Zur Beantragung des Geschäftsvisums übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • 1 Antragsformular
  • 2 Passbilder
  • Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
  • · Schreiben des deutschen Unternehmens gerichtet an die zuständige mexikanische Vertretung mit Angaben über den Namen des Reisenden, Angabe des genauen Reisezwecks und Reisedauer, Adresse des mexikanischen Geschäftspartners, Kostenübernahmeerklärung des deutschen Unternehmens.
  • · Eine Einladung des mexikanischen Geschäftspartners (in Spanischer oder Deutscher Sprache, gerichtet an die zuständige mexikanische Vertretung. Der Name des Antragstellers, sowie genauen Reisezweck, Reisedauer müssen enthalten sein).

In Mexiko wird streng unterschieden zwischen Geschäftsreisen, bei denen rein kommerzielle Angelegenheiten erledigt werden (wie Kundenbesuche, Anknüpfung und Förderung von Geschäftsverbindungen, Reisen von Vorstandsmitgliedern usw.) und Geschäftsreisen, die technischer Natur sind.

Die Antragsdauer für ein Geschäftsreisevisum beträgt ca. 10 Arbeitstage.
(Technikervisa  2 Wochen und auch länger )

Aufenthaltsdauer:

Die Aufenthaltsdauer bei Touristenkarte und Touristenvisum beträgt bis zu 90 Tage. Ein Geschäftsreisevisum erlaubt eine Aufenthaltsdauer von bis zu 1 Jahr bei mehrmaliger Einreise wenn der Aufenthalt aus Geldmitteln bestritten wird, die aus dem Herkunftsland des Reisenden stammen (je nach Antrag wird die Dauer im Visum vermerkt).

Gebühren:

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Visum Preis in €
pro Visum
Gebühren des Konsulats:  
Die Visumgebühren ändern sich monatlich und sind bei uns nachzufragen.  
Gebühren von Visumexpress (Stand 12.11.2008):  
Visumbeschaffung 115,00
Expressvisierung - nicht möglich -  
  
DHL
Expressversand mit mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack
Versand Preis in €
DHL Officepack - vor 12 Uhr 18,00
DHL Officepack - vor 10 Uhr 28,00
DHL Officepack - vor 9 Uhr 42,00
DHL Officepack - vor 8 Uhr 65,00
DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr 28,00
Express-Brief DHL Zone 1 58,00
Express-Brief DHL Zone 2 82,00
   
Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express
DHL Domestic Express - vor 12 Uhr 25,00
DHL Domestic Express - vor 10 Uhr 35,00
DHL Domestic Express - vor 9Uhr 52,00
DHL Domestic Express - vor 8 Uhr 73,00
DHL Domestic Express -
Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag
36,00
   
Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis 20,00
Alle Preise enthalten 19 % Mwst.  
   
Einschreiben mit der Deutschen Bundespost 8,50
Hinweis.
Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt.
Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K.
Die Deutsche Post teilt mit:
Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt.
 
Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL  
   
Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen!
Ohne Gewähr auf Zustellung!
   
Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen.
   

Wartezeitgebühren

Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.

Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat

Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.

Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate

Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.

Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall

Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.

Kundenstorno während der Visumbeantragung

Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.

Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos

Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.

Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass  jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Mexico

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt

Sicherheitshinweise

Stand: 05.01.2006 Unverändert gültig seit: 24.11.2005

Mexiko, und hier insbesondere die Hauptstadt Mexiko-Stadt, ist von einer hohen Kriminalität betroffen. Landesweit kann es zu bewaffneten Überfällen kommen. Die Zahl der Entführungen hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Express-Entführungen zur erzwungenen Abhebung an Geldautomaten. In Mexiko-Stadt sollten nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr, ausgeraubt zu werden.

Bei Überlandfahrten - insbesondere auf abgelegenen Straßen und in den südlichen Bundesstaaten Guerrero, Oaxaca und Chiapas kam es in der Vergangenheit zu Raubüberfällen durch bewaffnete Banden.

Individualreisen in das Hochland von Chiapas und in das Hinterland des Bundesstaates Guerrero sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden.

Im Grenzgebiet zu den USA ist die Kriminalität besonders hoch. Insbesondere haben Straftaten von Rauschgiftbanden zugenommen.

Generell wird Reisenden geraten, Spaziergänge, auch kurze Strecken und Besorgungen, nicht allein zu unternehmen. Das Risiko, überfallen zu werden, ist bei Einzelpersonen erhöht. Außerdem besteht in dichtgewachsener tropischer Vegetation, wie sie im Land vorkommt, die Gefahr, sich ohne Hoffnung auf Rettung zu verirren.

Medizinische Hinweise

Stand: 9. Dezember 2005

Für die Einreise nach Mexiko gibt es keine internationalen Impfvorschriften. Bei Kurzreisen empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Beim Langzeitaufenthalt können zusätzliche Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut empfohlen sein.

In Mexiko gibt es ganzjährig ein mittleres Malariarisiko, insbesondere in den Regenwaldgebieten des Südens. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die sogen. Resorts für Touristen.

Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion. Aus diesen Gründen empfiehlt sich der Schutz vor Moskitostichen, z. B. durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln.

Vor der Ausreise sollte ein erfahrener Tropenmediziner zu den individuellen Prophylaxemaßnahmen befragt werden. Auf Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen. Beim Verzehr von Salaten, Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen ist Vorsicht geboten.

Besondere Zollvorschriften

-

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Stand: 9. Dezember 2005

Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.

Laut Art. 33 der mexikanischen Verfassung wird die politische Betätigung/Einmischung von Ausländern in die politischen Angelegenheiten des Landes strikt verfolgt. Hier ist deshalb Zurückhaltung ratsam.

Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenvisum, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man zunächst in Haft genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.

 

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt


 

Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung:
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Hinweis:
Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an.
Zentrale Mailadresse:
visum@visumexpress.de

 
IP-Netz Sipgate:
0221 355 337 632
Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten!
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