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Visum Vereinigte Arabische EmirateFlagge Vereinigte Arabische Emirate

Allgemein:

Ein gültiges Visum ist notwendig.

Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Ankunft ein kostenloses Visum für 30 Tage in Form eines Einreisestempels.

Benötigt wird dazu ein über das Ausreisedatum hinaus 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderausweis (bei Kindern unter 10 Jahren auch mit Lichtbild). Aus der Erfahrung heraus wird aber empfohlen einen Reisepass für das Kind zu beantragen.

Eine Visumbeantragung vor Reiseantritt wird aber dringend empfohlen da es sonst bei der Einreise zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

Visum bei Ankunft:

Verfahren mit  „OK to Board Message“ = Einladung aus VAE
Gültigkeit der Visa entweder bis 14 Tage oder bis 30 Tage
Gebühren vor Ort zahlbar bei Ankunft.

Keine Visumbesorgung in Deutschland.
Auskünfte zum Verfahren der „Ok to Board Message“ durch Ihr Reisebüro.
Keine Beratung durch Visumexpress.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Vereinigte Arabische Emirate

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt

Sicherheitshinweise

Stand: 06.01.2006 Unverändert gültig seit: 26.07.2005

Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten und in ihrem Verhalten die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes beachten.

Medizinische Hinweise

Stand: 10. November 2005

Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch in den VAE meiden.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in der Stadt jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Besondere Zollvorschriften

Stand: 10. November 2005

Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Stand: 10. November 2005

Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen - stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.

Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE streng bestraft, meist mit Haftstrafen.

 

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt


 

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Hinweis:
Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an.
Zentrale Mailadresse:
visum@visumexpress.de

 
IP-Netz Sipgate:
0221 355 337 632
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