Schengen-Visa
Das Schengener Abkommen regelt die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern in den Unterzeichnerstaaten. Die deutschen Auslandsvertretungen stellen nur noch Geschäfts-Visa in Form von Schengen-Visa aus, es sei denn, der Antragsteller betont, dass er lediglich nach Deutschland einreisen möchte. Er sollte sicherheitshalber darauf hinweisen, dass er mehrere Schengen-Staaten besuchen möchte. Mit der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen kann sich der Inhaber eines Schengen- Visums während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch 3 Monate pro Halbjahr in den u.a. Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, aufhalten.
Die EU-Mitgliedsländer Großbritannien und Irland haben das Schengen-Abkommen bisher nicht unterzeichnet. Für diese Staaten ist ein separates Visum erforderlich. Dringend zu beachten ist, dass die Einreise über diese Staaten in einen Schengen-Staat nicht möglich ist! Die Auslandsvertretungen der Schengen-Staaten in diesen Ländern erteilen kein Anschluss-Visum.
Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind folgende Länder:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island*, Luxemburg, Niederlande, Norwegen*, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
Weitere Länder werden in absehbarer Zeit beitreten. Näheres entnehmen Sie bitte der Tabelle unten.
Schengen - Visum Deutschland
Das geschäftliche Visum ist bei dem Konsulat des Landes zu beantragen, in dessen Hoheitsgebiet sich der Geschäftspartner am längsten aufhalten will.
Ist es nicht absehbar in welchem Land der Schengener Staaten sich Ihr Geschäftspartner länger aufhalten wird, beantragen Sie das Visum im Konsulat des Staates, über den die Einreise erfolgen wird.
Das Antragsverfahren:
1. Einladung auf Firmenbogen, adressiert an das einzuladende Unternehmen oder an die betreffende Person.
2. Angaben zur Person: Name, Adresse, Geb.-Datum, Reisepassnummer.
3. Kurze Beschreibung der Geschäftsbeziehung, die mit dem ausländischen Unternehmen besteht (Art und Zeitraum der Geschäftsbeziehung).
4. Kurze Begründung der Notwendigkeit des Besuchs der betreffenden Person in Deutschland (bei Dauervisaanträgen: mehrmals im Jahr).
5. Bei Dauervisaanträgen Anzahl der notwendigen Einreisen pro Jahr und maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise angeben.
6. Zeitraum der gewünschten ersten Reise (Beginn des Dauervisums) genau angeben. Bei einmaliger Einreise den exakten Zeitraum des Aufenthaltes angeben.
7. Aufenthalts- und Versicherungskosten werden von dem einladenden deutschen Unternehmen übernommen. ( Verpflichtungserklärung nach §82 -84 Auländergesetz )
8. Beglaubigter Handelsregisterauszug (beim zuständigen Amtsgericht) oder beglaubigte Gewerbeanmeldung (beim zuständigen Ordnungsamt). Beides darf nicht älter als sechs Monate sein.
9. Die Einladung wird dem ausländischen Unternehmen bzw. den einzuladenden Personen zugestellt. Diese wiederum müssen mit der Einladung und unter Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Passes das Visum bei der zuständigen Deutschen Botschaft beantragen.
10. Die Dokumente werden von den Deutschen Botschaften nur im Original anerkannt.
Das Jahresvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von
max. 90 Tagen.
Wenn ein deutscher Staatsbürger eine ausländische Person nach Deutschland einladen möchte, muß er gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung gemäß §§ 82-84 AuslG abgeben. Damit übernimmt er ein unbegrenzt hohes finanzielles Risiko. Er verpflichtet sich, für alle Kosten aufzukommen, die sein ausländischer Gast in Deutschland verursacht. Dies umfaßt Kosten im Krankheitsfall, Haftpflichtfälle (z.B. wenn der Gast einen Unfall mit Sach- und/oder Personenschäden verursacht) und geht hin bis zu den Abschiebekosten für den Fall, daß die eingeladene Person abgeschoben werden muß.
Übersicht über die Teilnehmerländer:
Vertragsstaat |
Beitritt zum Abkommen |
Wegfall der Grenzkontrollen |
Anmerkungen |
Andorra |
- |
26. März 1995 |
keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern (Spanien und Frankreich). |
Belgien |
19. Juni 1990 |
26. März 1995 |
Ausgesetzt vom 10.01.-30.01.2000 anlässlich einer Amnestie für Personen ohne Aufenthaltserlaubnis. |
Bulgarien |
1. Januar 2007 |
- |
Wegfall der Grenzkontrollen noch unbekannt |
Dänemark |
19. Dezember 1996 |
25. März 2001 |
Auch Grönland und die Färöer wurden als Teil der Nordischen Passunion Mitglieder des Schengener Abkommens |
Deutschland |
19. Juni 1990 |
26. März 1995 |
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 fand das Schengener Abkommen auch Anwendung auf das Gebiet der ehemaligen DDR.
Vor und während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, sowie während des G8 Gipfels in Heiligendamm, wurde das Schengener Abkommen aufgrund von Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt. |
Estland |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Finnland |
19. Dezember 1996 |
25. März 2001 |
|
Frankreich |
19. Juni 1990 |
26. März 1995 |
ohne Überseedepartements |
Griechenland |
6. November 1992 |
26. März 2000 |
formale Inkraftsetzung schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-Länder faktische Umsetzung erst 2000 |
Irland |
29. Mai 2000 |
- |
eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Passkontrollen |
Island |
19. Dezember 1996 |
25. März 2001 |
kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens |
Italien |
17. November 1990 |
26. Oktober 1997 |
|
Lettland |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Liechtenstein |
- |
- |
keine explizite Unterzeichnung, da Liechtenstein mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet und auch die schweizerische Grenzwacht für die Personenkontrollen an den Zollämtern zu Österreich in Liechtenstein zuständig ist (es bestehen keine Grenzkontrollen zum Nachbarland Schweiz), daher Wegfall der Grenzkontrollen zusammen mit dem Beitritt der Schweiz; voraussichtlich Herbst 2008 |
Litauen |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Luxemburg |
19. Juni 1990 |
26. März 1995 |
|
Malta |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Monaco |
- |
26. März 1995 |
keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich |
Niederlande |
19. Juni 1990 |
26. März 1995 |
|
Norwegen |
19. Dezember 1996 |
25. März 2001 |
kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens |
Österreich |
28. April 1995 |
1. Dezember 1997 |
|
Polen |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Portugal |
25. Juni 1991 |
26. März 1995 |
Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2004 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt. |
Rumänien |
1. Januar 2007 |
- |
Wegfall der Grenzkontrollen noch unbekannt |
San Marino |
- |
26. Oktober 1997 |
keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien |
Schweden |
19. Dezember 1996 |
25. März 2001 |
|
Schweiz |
16. Oktober 2004 |
- |
voraussichtlicher Wegfall der Personenkontrollen an der Grenze frühestens im Herbst 2008 – die Warenkontrolle bleibt bestehen |
Slowakei |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Slowenien |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Spanien |
25. Juni 1991 |
26. März 1995 |
|
Tschechien |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Ungarn |
1. Mai 2004 |
1. Januar 2008 |
Grenzkontrollen entfallen im Rahmen der Einführung des SISone4all voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2007 |
Vatikanstadt |
- |
26. Oktober 1997 |
keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien |
Vereinigtes Königreich |
29. Mai 2000 |
- |
eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, keine Reisefreiheit |
Republik Zypern |
1. Mai 2004 |
- |
Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich 2009. |
Tabelle Wikipedia
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